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Monat: Juni, 2016

Biologie des Menschen und politisch korrektes Gender-Mainstreaming, ein Konflikt?

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Am vierzehnten Mai 1429 geschieht etwas Ungewöhnliches. Französische Truppen, denen einige Tage zuvor der Durchbruch in das von englischen Soldaten umzingelte Orléans gelungen war, wagen  einen halsbrecherischen Angriff auf die Belagerer. Vornweg reitet eine siebzehnjährige Frau:  Jeanne d’Arc, auch bekannt als die „Jungfrau von Orléans“ (1412 – 1431). Trotz einer Verwundung und eines Sturzes vom Pferd kämpft die wackere Jugendliche auf dem Schlachtfeld und motiviert ihre Truppen dadurch, eigentlich Unmögliches zu vollbringen. Bereits einen Tag später verlassen die besiegten Engländer ihre Stellung.

In der Endphase des Spätmittelalters sind Frauen eigentlich noch weit davon entfernt, sich als große Kämpferinnen in Augenhöhe mit männlichen Zeitgenossen zu verwirklichen. Jeanne ist eine Ausnahmeerscheinung. Nur durch Vortäuschung göttlicher Visionen und einer nachweisbaren Jungfräulichkeit gelang es ihr nach einem dreiwöchigen Prüfungsverfahren, den französischen Kronrat davon zu überzeugen, sie in militärischem Auftrag zu entsenden.

Wer als Frau keinen göttlichen Auftrag glaubhaft machen kann, lebt in Europas Mittelalter allerdings unter unangenehmen Bedingungen. Frauen sind unter anderem aufgrund des religiösen Dogmas dem Manne Untertan, insbesondere in der Ehe. Die übliche Trauungsformel betonte dies wortwörtlich, um in den zwangsverheirateten sehr jungen Mädchen auch ja keine Missverständnisse aufkeimen zu lassen. Die Ehefrau unterstand der  Vormundschaft ihres Gatten, er kontrollierte in der Regel über ihr volles Vermögen und konnte sie nach Lust und Laune züchtigen oder verstoßen. An ein weibliches Mitspracherecht in Fragen der Politik war schon überhaupt nicht zu denken

Bis in die zweite Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts dauerte die Versklavung der Frau in der europäischen Gesellschaft an, ohne auch nur im Mindesten für ernsthafte kontroverse Diskussionen unter Männern zu sorgen. Erst 1865 bewegte sich etwas, das die Situation der Frau in der deutschen Gesellschaft schrittweise verbessern sollte.  Der Allgemeine Deutsche Frauenverein (ADF) wurde gegründet und war stark beeinflusst durch das intellektuelle Wirken der Frauenrechtlerin und Pazifistin Hedwig Dom, die sich besonders für ein Recht der Frau auf Bildung und Arbeit engagierte. Doch die gesellschaftliche Gleichstellung der Frau war ein langwieriger und steiniger Prozess. Vom Wahlrecht für Frauen war noch gar nicht die Rede. Diesbezügliche Forderungen durch den Bund Deutscher Frauenvereine (BDF) stießen erst nach Ende des Ersten Weltkrieges auf fruchtbaren Boden. In der Folge erließ der Rat der Volksbeauftragten ein Dekret, das das Frauenwahlrecht im Gesetz verankerte.

Das Dritte Reich jedoch erwies sich zunehmend als erneuter Tiefpunkt  der Emanzipation der Frau, ein ideologisches Frauenbild wurde umgesetzt, das weibliche Bürger zu Gebärmaschinen und Putzzofen männlicher Haushalte degradierte. Zwar wurde unmittelbar nach Ende des zweiten Weltkrieges in Westdeutschland das Grundgesetzt erschaffen, das die Gleichberechtigung von Mann und Frau verbindlich vorschrieb, jedoch konnte der moderne Feminismus erst ab 1968 in Folge der Studentenbewegung  Fuß fassen. Umzusetzende Forderungen zur Ent-Diskriminierung  der weiblichen Bevölkerung gab es nämlich noch immer zuhauf. Dazu gehörten das Recht auf Abtreibung oder eine geschlechtsunabhängige Gleichsetzung  der Löhne.

Anders als Frauen, die auch in der römischen und griechischen Antike Unterdrückung durch die Männerwelt erfuhren, war  männliche Homoerotik in jenen Epochen durchaus gesellschaftlich akzeptiert, wenn auch seit dem zweiten vorchristlichen Jahrhundert in Rom per Gesetz unter bestimmten Bedingungen unter Geldstrafe gestellt. Der größte Feldherr der Antike, Alexander der Große (356 – 323 v. Chr.), liebte Hephaistion (um 360 – 324/23 v. Chr.) . Und über die Liaison Julius Cäsars (100 – 44 v. Chr.) mit dem bithynischen König Nikomedes IV (bis 74 v. Chr.) wurde zwar  bereits von den Zeitgenossen getratscht, was jedoch über ein gehässiges Spötteln nicht hinausreichte.

Erst ab dem frühen Mittelalter, einhergehend mit der gesellschaftlichen Vormachtstellung der christlichen Kirche, wurde praktizierte Homoerotik als todeswürdiges Verbrechen behandelt.

Nahezu nahtlos wurde die Diffamierung gleichgeschlechtlicher Liebe, insbesondere der männlichen, in der Neuzeit in Form eines Gesetzesparagraphen übernommen. So erschuf das Deutsche Kaiserreich im Jahre 1872 den Paragraphen 175, der den Beischlaf unter Männern mit einer Gefängnisstrafe ahndete. In einer abgemilderten Form war dasselbe Gesetz immerhin bis zum 10. März 1994 in Kraft.

Die moderne Gleichstellung der Geschlechter und die gesellschaftliche Akzeptanz  gleichgeschlechtlicher Lebensformen sind das Resultat  eines politischen Kampfes, den mutige Streiter zu Gunsten einer gerechten,  bunteren und harmonischeren Gemeinschaft ausgefochten haben. Alle Belange der Gleichstellung werden heutzutage unter dem Begriff Genderismus oder Gender-Mainstreaming zusammengefasst.

Allerdings sind menschliches Sexualverhalten und die Geschlechterrollen grundsätzlich Folgen der Biologie des Menschen, und so ist ein Verständnis ihrer Zusammenhänge abhängig von den Erkenntnissen der Naturwissenschaften, explizit der biologischen Forschung.

Daher wehren sich Naturwissenschaftler zunehmend zurecht gegen Trends des modernen Gender-Mainstreamings, die nicht mehr darauf ausgerichtet sind, durch die Gesellschaft begangenes Unrecht zu beseitigen, sondern inzwischen bedauerlicher Weise quasi-religiöse Züge angenommen haben. Es ist für Aktivisten offenbar problematisch, sich das vollständige Erreichen ihrer ursprünglichen Ziele eingestehen zu müssen. In der Folge entbehren Forderungen jeder argumentativen Grundlage und verkommen zu idealisierten Überzeichnungen mit kreationistisch-dogmatischem Charakter.

Aktivistische Organisationen wie LGBT lösen den Menschen aus seiner Biologie und der Systematik des Tierreichs heraus und formulieren Thesen, denen zufolge der Homo sapiens mystische Fähigkeiten besitzen soll. Es wird ihm unterstellt, sein Geschlecht und seine erotischen Präferenzen frei wählen zu können.  Doch genauso wenig wie sich der Hahn durch Willenskraft in eine Henne verwandeln kann, ist es dem Menschen möglich, sich sein Geschlecht selbst zu erschaffen. In der Tat gesteht das Gender-Mainstreaming dem Menschen schöpferische, im Sinne göttlicher Fähigkeiten zu.

Daher überzeugt der renommierte Evolutionsbiologe Ulrich Kutschera mit seiner Schlussfolgerung, dass der Genderismus eine moderne Form des Kreationismus sei.

Wie Kutschera in seinem Buch „Das Gender-Paradoxon“ kompetent und mit einer Kaskade naturwissenschaftlicher Argumente darlegt, sind es genetische, hormonelle, anatomische und neurologische Determinanten, die bei H. sapiens sowohl für die Ausprägung der erotischen Präferenzen wie auch für die Ausbildung des biologischen Geschlechts verantwortlich sind.

Längst übt der Genderismus weltliche Macht aus und vermag sich daher effizient gegen begründete Einwände zur Wehr zu setzen, ohne selbst jemals auch nur den Hauch eines Arguments dargelegt zu haben. Wer die Genderismus-Bewegung unter Vorweisung naturwissenschaftlicher Fakten kritisiert, wird isoliert, hämisch der Diskriminierung von Minderheiten beschuldigt oder gar  demonstrativ in das rechtsextremistische politische Umfeld eingeordnet.

Und in der Tat wird eine Genderismus-Kritik beispielsweise gerne in den rechtsextremistischen Kreisen des AfD vorgetragen. Es gilt jedoch stets, dass wenn zwei Menschen mehr oder weniger dasselbe sagen, keineswegs notwendiger Weise dasselbe gemeint ist. Der Rechtsextremismus möchte eine multikulturelle Lebensvielfalt mit allen Mitteln diffamieren und diskreditieren, wozu keine neutralen Argumente vonnöten sind. Extremismus, Fremdenfeindlichkeit und Homophobie werden ganz im Gegenteil durch  leicht eingängige und innen hohle Parolen propagiert. Pauschaler Hass benötigt keine aufzuführenden Fakten.

Seriösen Naturwissenschaftlern wie Herrn Kutschera oder mir liegen jedoch Diskriminierungen und Diffamierungen aller Art vollständig fern. So bin ich beispielsweise bekannt dafür, selbst einer der genannten Minderheiten zugehörig zu sein und außerdem ausschließlich der Partei Die Linke eine sozial-gerechte Regierung zuzutrauen.

Ulrich Kutschera ist bekennend heterosexuell, parteilos und Nicht-Wähler. Er betont, dass ihn stets nur Fakten interessierten und belegt diese Aussage auch eindrucksvoll in seinem hervorragend recherchierten Lehrbuch „Das Gender-Paradoxon“.

Kein seriöser Wissenschaftler bezweifelt, dass Frauen dem Mann juristisch gleichgestellt sein müssen. Daraus jedoch zu schlussfolgern, Mann und Frau seien auch biologisch gleich, ist falsch. Kutschera erklärt detailreich, dass der Homo sapiens  einen ausgeprägten Geschlechtsdimorphismus aufweist.

Neben den bekannten genetischen, hormonellen und morphologischen Geschlechtsunterschieden wird auch auf die Hypothese der „primären Weiblichkeit des Menschen“ mit dem Mann als sekundärem Geschlecht ausführlich eingegangen. Es geht hierbei beispielsweise um die Existenz der männlichen Brustwarzen, die einer wissenschaftlichen Hypothese aus dem Jahre 2014 zufolge auf einen Entwicklungsweg in der frühen Embryogenese hinweisen, der erst später in die „männliche Linie umprogrammiert“ werde. Genau genommen handelt es sich um das sogenannte SRY-Gen, das im Verlaufe der frühen Embryonalentwicklung aktiviert wird und einen Anstieg des Testosterons zur Folge hat.

Nachweislich zeigen die beiden Geschlechter des Menschen auch unabhängig von einer elterlichen Prägung signifikante geschlechtstypische Verhaltensweisen, die sich deutlich voneinander unterscheiden.

Völlig anders hingegen lautet die Erklärungsweise zur Existenz zweier menschlicher Geschlechter aus der Feder des Genderismus. So äußerst sich beispielsweise die US-Gender- und Sprachforscherin Judith Butler wie folgt zur von ihr postulierten Festlegung des Geschlechtes nach der Geburt: Die Geschlechtsfeststellung durch die Hebamme sei  keineswegs „eine Beschreibung oder bloße Feststellung, sondern zugleich eine Anweisung, ein weibliches Geschlecht zu sein“. Ein Baby ohne Geschlecht wird hernach durch einen Sprechakt einem bestimmten Geschlecht zugewiesen. Butler folgt dabei  in ihrer Denkweise dem Moneyismus, der auf den US-Psychologen und Erziehungswissenschaftler John Money (1921 – 2006) zurück geht. Der vorgebliche Wissenschaftler gelangte zu dem Schluss, dass geschlechtsneutrale Wesen erst ab dem zweiten Lebensjahr über Erziehungsmaßnahmen und kulturelle Einflüsse einem Geschlecht zugeordnet würden und dass davon auszugehen sei, dass der Schöpfergott der Bibel nur ein Hermaphrodit gewesen sein könne.

Ähnliche bizarre Genderismus-Thesen werden auch auf das Erotikverhalten des Menschen übertragen. So sei die erotische Präferenz für ein Geschlecht, beispielsweise das eigene, völlig willkürlich wählbar. Seriöse Forschungsansätze in den letzten hundert Jahren haben jedoch klar dargelegt, dass beispielsweise die homoerotische Veranlagung bei Männern genetisch determiniert ist. Exemplarisch kann in diesem Zusammenhang auf die Forschung an eineiigen Zwillingen durch den Arzt und Sexualforscher Magnus Hirschfeld (1868-1935) verwiesen werden.

Bis heute ist allerdings das Phänomen der Bisexualität bei Männern wissenschaftlich schlecht untersucht, weswegen in seriösen Fachpublikationen Häufigkeit und Vielfalt des Auftretens dieser Erotik-Präferenz aus meiner Sicht eventuell unterschätzt wird. Herr Kutschera verkennt die Vielfalt in der Welt der gleichgeschlechtlichen männlichen Liebe, in der die Bisexualität meiner Erfahrung gemäß eine wichtige Rolle spielt. Es klingt daher diffamierend, die Existenz von Männern, die zunächst Kinder gezeugt haben, sich dann aber ausschließlich oder  vorwiegend der Homophilie widmen, zu leugnen. Fehlende seriöse Publikationen zum Thema weisen nicht hin auf dessen Nicht-Relevanz. Aus meiner Berliner Erfahrung sind homophil veranlagte Männer, die eigene Kinder gezeugt haben, häufig. Dass sie in wissenschaftlichen Studien kaum oder gar nicht auftauchen, liegt daran, dass Betroffene nicht selten ein Doppelleben führen und ihre Homophilie bei wissenschaftlichen Befragungen nie eingestehen würden. Auch bisexuelle Männer folgen, was den Grad ihrer Veranlagung zum einen und zum anderen Geschlecht angeht, vorwiegend einer genetischen Information. Die freie Wählbarkeit der erotischen Vorliebe bleibt ein unbegründetes Märchen.

Das detailierte, dabei aber leicht verständliche Lehrbuch „Das Gender-Paradoxon“ erlaubt vielseitige und kompetent dargestellte Einblicke in die Biologie des Menschen, jedoch auch in die relevante Wissenschaftsgeschichte und legt nachvollziehbar und gut begründet dar, wieso Wissen und Erkenntnis einem religiösen Dogma, das also allein auf Glauben beruht, vorzuziehen ist.

Autoren wie Kutschera, die mit unerbittlichem Engagement und klaren Argumenten gegen den derzeit überall auf der Welt populären spirituell motivierten Mainstream vorgehen, verdienen meinen Respekt. Als ein Verfechter der Wissenschaft befindet man sich heutzutage immer häufiger in einer Höhle des Löwen, so wie einst der italienische Dichter, Priester und Philosoph Giordano Bruno (1548 – 1600), der in einer Zeit des Glaubens trotz der drohenden Hinrichtung  an seinen Erkenntnissen, es gäbe keine Gottessohnschaft Christi und auch kein jüngstes Gericht, festhielt. Zudem beharrte er auf dem Ergebnis seiner astronomischen Beobachtungen und postulierte auch im Angesicht des Todes seine wahre These, dass nicht eine, sondern viele Welten existierten.

 

 

 

 

 

 

Bundesfamilienministerin Schwesig mischt sich in Lohfink-Fall ein

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) mischt sich in den Fall des Models und It-Girls Gina-Lisa Lohfink ein. Das Model hatte vor einem Richter angegeben, vor laufender Kamera vergewaltigt worden zu sein. Das Gericht jedoch schenkte seinen Anschuldigungen keinen Glauben, sondern verurteilte die Klägerin wegen Falschaussage zu einer Geldstrafe von 24000 Euro.

Das Video, das bis vor wenigen Tagen im Internet zugänglich war, zeigt eine Sex-Szenerie, in der Lohfink als Beteiligte mehrfach ein „Hör auf“ äußerte. Schwesig erklärte hierzu, ein „Hör auf“ sei deutlich. Und: „Wir brauchen die Verschärfung des Sexualstrafrechts, damit endlich in Deutschland die sexuelle Selbstbestimmung voraussetzungslos geschützt wird“. Lohfink hat Einspruch gegen das Urteil eingereicht, das dazu gehörige Verfahren läuft derzeit. Daher nimmt die Bundesfamilienministerin auf unzulässige Weise Einfluss auf ein laufendes Verfahren.

Das It-Girl, das durch Fernseh-Formate wie „Germany’s next Topmodel“ bekannt geworden ist, vermarktet deutlich sichtbar seine weiblichen Reize. Böse Zungen könnten somit sagen, die Frau habe sich freiwillig in eine stark sexualisierte Welt begeben, in der sie mögliche sexuelle Übergriffe entweder bewusst provoziert oder diese Übergriffe sogar initiiert, um sich durch die anschließende Klage wirtschaftlich zu bereichern. Doch solche Unterstellungen muss ich als boshaft zynisch verwerfen. Sexuelle Gewalt ist ein schwerwiegendes Verbrechen, das auch Frauen, die sich erotisch freizügig präsentieren, nicht hinnehmen müssen. Es befasst sich also völlig zurecht ein Gericht mit der eingereichten Revision des möglichen Opfers.

Und doch möchte ich das unverschämte Einschreiten der Bundesfamilienministerin zum Anlass nehmen, um erneut einen unverhältnismäßigen „Feminismus“ mit stark Sekten-artigen Zügen anzuprangern. Wir leben in Zeiten, in denen eine aus biologischen Gründen unmögliche vollständige Gleichstellung von Mann und Frau mit allen erdenklichen unzulässigen Vorgehensweisen erzwungen werden soll. Obwohl eine gesetzliche Gleichstellung der Geschlechter sicherlich als eine der wichtigsten Errungenschaften moderner Gesellschaften hervorzuheben ist, weist die Art Mensch biologisch einen starken Geschlechtsdimorphismus auf, der auch mit Gewalt nicht abzuändern ist. Diesbezügliche Bestrebungen führen vielmehr zu nichts anderem als einer starken Benachteiligung des Mannes, sie führen also zu Unrecht und Diskriminierung.

Die Weibchen des Homo sapiens unterscheiden sich hinsichtlich ihrer äußeren Morphologie, hinsichtlich ihrer Anatomie, hinsichtlich ihrer Neurobiologie, ihrer Genetik und ihres Hormonhaushalts signifikant von den Männchen. Dies heißt zwar keineswegs, dass Frauen grundsätzlich nicht imstande seien, sich in traditionellen gesellschaftlichen und beruflichen Männer-Domänen hervorragend zu behaupten. Ich wehre mich aber entschieden dagegen, dass Frauen auf Kosten fleißiger und talentierter männlicher Kollegen mit brachialer Gewalt in berufliche Positionen manövriert werden sollen, die sie aus eigener Kraft niemals erreicht hätten.

Es ist Unrecht und moralisch stark verwerflich, wenn es jeder Frau per Gesetz unverhältnismäßig leicht gemacht wird, durch eine bloße Behauptung das Leben männlicher Artgenossen zerstören zu können, um so unerwünschte Konkurrenz in Form männlicher Mitbürger auszuschalten. Der Vorwurf der Vergewaltigung hat sich in jüngerer Zeit hierfür als recht probates Mittel erwiesen. Selbst wenn Gerichte in der Folge derlei Unterstellungen als unwahr aburteilen, bleiben die Folgen für die zu Unrecht der sexuellen Gewalt bezichtigten Männer in Form von Karriere-Einbruch oder sogar Karriere-Verlust bestehen. Solche Fälle im Prominenten-Milieu sind zuhauf bekannt. Es sei hier nur kurz auf die Schicksale des Meteorologen und Fernseh-Moderators Jörg Kachelmann, des Fernseh-Moderators und Journalisten Andreas Türck oder des Komikers und Musikers Karl Dall verwiesen.

Welche Gesetzes-Verschärfungen schweben der Bundesfamilienministerin denn vor? Soll in Zukunft ein einfacher weiblicher Fingerzeig ausreichen, im Sinne von „der da hat mich vergewaltigt“, und schon verschwinden die Beschuldigten ohne Gerichtsverfahren lebenslang hinter Gittern? Die Klägerinnen hingegen würden sich so problemlos durch unwahre Anschuldigungen finanziell bereichern und gleichzeitig die  Positionen der gewaltsam entwurzelten Männer besetzen. Ist es das, was sich die Ministerin wünscht?

Der aus historischen Gründen vernünftige Feminismus ist längst zu einem Machtapparat geworden, der vorsätzliches Unrecht begeht. Grundlage für den derzeit modernen Frauen-Lobbyismus ist das Gender-Mainstreaming, kurz auch Genderismus genannt. Es handelt sich hierbei um eine kreationistische Irrlehre, die die These vertritt, die Geschlechtsidentität beim Menschen sei nicht durch die Biologie, sondern durch andere Umstände festgelegt worden. Welche das sein sollen, bleibt unbeantwortet. Es geht also um eine Glaubenslehre, die Erkenntnisgewinne auf der Basis von Fakten sowie allgemein die seriöse Wissenschaft, insbesondere die Naturwissenschaft, ablehnt und sogar aktiv bekämpft.

Diese kreationistisch motivierte Extrem-Variante des Feminismus nimmt gerade in Deutschland zunehmend bedrohliche Ausmaße an. Frauenförderungen, Frauenquoten und Frauen-Beauftragte bekämpfen längst die Gerechtigkeit im beruflichen Alltag. Beschleunigt durch rücksichtslosen Frauen-Power wird die Karriere mäßig begabter Frauen auf Kosten hochqualifizierter männlicher Kollegen. Im Grunde beweist der Homo sapiens mit solchen Macht-Strukturen, dass er trotz seiner kognitiven Fähigkeiten, die durch einen evolutiv entstandenen stark vergrößerten Neocortex des Gehirns ermöglicht werden, urtümliche Verhaltensmuster, die sich bereits ausprägten, als frühe Hominiden in Afrika evolvierten, nicht ablegen kann. Eine stete Modernisierung von Gesellschaften scheint ihm unmöglich zu sein. Vielmehr fällt der Mensch immer wieder zurück in seine eigene Vergangenheit. Nichts anderes ist Bewegungen wie dem Genderismus, einer modernen Variante des Kreationismus, anzulasten: Sie führen zurück ins Mittelalter, in eine düstere Zeit voller Gewalt, Willkür und Ungerechtigkeiten.