Eine absurde Bestrafung für den Tatbestand der Geschichtsverfälschung?

Im alltäglichen Leben muss grob zwischen zwei verschiedenen Formen von Thesen unterschieden werden: Die einen sind durch nachprüfbare Fakten begründet, die anderen durch Glauben. Die Existenz eines christlichen Gottes und der wundersame Niedergang des Heiligen Geistes über die Jünger Jesu Christi gehören dabei eindeutig zu Letzterem.

Nun ist in der deutschen Gesetzgebung ein Paragraph verankert, der die so genannte Volksverhetzung unter Strafe stellt. Wo jedoch beginnt jene strafbare Hetze? Die Grauzone ist groß. Überschritten wird sie ganz eindeutig durch die absurde Behauptung, die über den Religionsunterricht an Kinder weitergegeben wird, eine Jungfrau irgendwo im heutigen Israel habe vor rund 2020 Jahren in Form einer Jungfernzeugung ein Kind durch Gott empfangen. Dieses Kind sei schließlich im Erwachsenenalter zum Tode durch Kreuzigung verurteilt worden, hernach jedoch von den Toten auferstanden.

Die Lehre im Zusammenhang mit dieser fantasievollen Hokuspokus-Geschichte wird auch heute noch ungehindert an deutschen Schulen, Universitäten und kirchlichen Einrichtungen gelehrt. Opfer dieser Volksverhetzung sind vor allem Kinder, die aufgrund ihrer nicht vorhandenen Lebenserfahrung besonders leicht vom Wahrheitsgehalt eines Märchens überzeugt werden können. Und doch bestraft niemand die Verantwortlichen wegen des Vergehens der Volksverhetzung .

Märchen kann jeder fantasiebegabte Mensch leicht erfinden, durch klare Fakten gestützte Hypothesen aufzustellen, das hingegen erfordert besondere Erfahrung und ein adäquates Bildungsniveau.

Jeder könnte beispielsweise die frei erfundene Hypothese verbreiten, in Berliner Wäldern gäbe es keine Eichen. Niemand würde dieser Lüge jedoch besondere Beachtung schenken, denn alle kundigen Berliner können das Gegenteil leicht beweisen, in dem sie einfach die nächst beste Eiche durch geeignete Mittel dokumentieren.

Es unterscheidet allerdings die deutsche Gesetzgebung im Unterschied zur Biologie ganz klar zwischen Pflanze, Tier und Mensch. Wenn also Ursula Haverbeck (87) eine absurde Geschichte erfindet, die der törichten Leugnung der Existenz Berliner Eichen im Grunde sehr ähnlich ist, gehen die möglichen Konsequenzen ihres Aktivismus jedoch deutlich über diejenigen aus meinem Baum-Beispiel hinaus. Denn hier sind die Opfer der Falschbehauptung nicht Pflanzen, sondern reale Menschen. Es könnte nämlich Menschen geben, die Haverbecks Geschichten Glauben schenken, ohne nach den zugrunde liegenden Fakten überhaupt nur zu fragen. Im Falle der Holocaust-Leugnung durch Frau Haverbeck könnte es also geschehen, dass leichtgläubige Zuhörer und Leser ihrer Vorträge und Publikationen die Nicht-Existenz des Holocaust als wahre Tatsache missinterpretieren und somit einer ethnischen Volksgruppe, den Juden nämlich, konkretes Unrecht zufügen. Wäre nämlich der Holocaust in Zeiten des deutschen Nationalsozialismus kein historischer Fakt, hätte man zahllose Menschen zu Unrecht für ihre Beteiligung an diesem frei erfundenen Holocaust bestraft. Eine wichtige treibende Kraft der Holocaust-Verfahren waren jüdische Kläger und jüdische Zeitzeugen. Gemäß der Haverbeck’schen Thesen wären diese dann nicht Opfer und rechtmäßige Kläger, sondern menschenverachtende Täter.

Frau Haverbeck erklärt also unschuldige Menschen zu Verbrechern gegen die Menschlichkeit, was ihre frei erfundene Holocaust-Leugnung ganz grundsätzlich zu einem sehr folgenschweren Vergehen macht. Und dennoch ist Haverbeck’sches Gedankengut durchaus gut mit meinem Beispiel der Leugnung der Berliner Eichenbestände vergleichbar. Nämlich durch die leichte Widerlegbarkeit einer fantastischen Behauptung.  Hinsichtlich seiner schwerwiegenden Konsequenzen für heute lebende Menschen ist das Gedanken-Konstrukt Haverbecks allerdings eher den christlichen Wunder-Dichtungen ähnlich. Wer tatsächlich dem spirituellen Mumpitz Glauben schenkt, mit dessen Erfindung der Vatikan in Rom seit beinahe zweitausend Jahren befasst ist, der geht auch davon aus, dass Masturbation eine Sünde und gleichgeschlechtliche Liebe wider Gottes Willen sei oder dass die Frau dem Manne Untertan sein und jeder Andersgläubige in der Hölle schmoren müsse. Der religiöse Wahn kann nicht anders, als Unwissen, Unfriede, Misstrauen und Hass in der menschlichen Gemeinschaft zu schüren. Und doch hilft dagegen nicht, die Verantwortlichen ins Gefängnis zu schicken.

Stattdessen muss die Glaubensbereitschaft in der deutschen Gesellschaft durch eine bessere Bildung verringert werden. Bildung ist dabei zu definieren als durch Fakten begründete Erkenntnis. Es ist eine moderne Geisteshaltung in der Bevölkerung erforderlich, die nicht nach Glauben, sondern nach Wissen fragt. Seriöses Wissen kann sich immer nur auf nachprüfbare Argumente stützen.

Warum also Frau Haverbeck ins Gefängnis schicken, wo doch ihre Holocaust-Leugnung so leicht zu widerlegen ist wie die Existenz der Berliner Eichen aus meinem Beispiel für eine nicht belegbare und daher unseriöse Hypothese?

Statt mit fundierter Aufklärung auf ihre willkürlichen Thesen zu reagieren, verurteilt man Haverbeck aufgrund eines dogmatischen Gesetzes. Der Holocaust ist aber kein Dogma, sondern eine belegbare historische Tatsache. Dies der Bevölkerung immer wieder im Detail vorzuführen ist doch wesentlich hilfreicher, als ein mittelalterlicher Hexenprozess in moderner Zeit.

 

Copyrights Stefan F. Wirth, September 2016