biologe

Blog and online journal with editorial content about science, art and nature.

Kategorie: Äußerungen

Ich unterstütze das Adoptionsrecht für alle

Es geschieht häufig genug, dass Frauen unerwünscht schwanger werden, oft in einem so jungen Alter, dass weder Außenstehende noch sie selbst sich eine Mutterrolle vorstellen können. Um einem solchen Kind dennoch eine Zukunft zu ermöglichen, kann die Freigabe zur Adoption eine Lösung sein. Wird das Kind direkt nach der Geburt Adoptiveltern zugeführt, erlebt es möglicherweise trotz eines widrigen Starts ins Leben eine glückliche und behütete Kindheit.

Doch das Adoptionsrecht in Deutschland ist kompliziert. Nicht jedes interessierte Paar erfüllt die Bedingungen, um ein Kind adoptieren zu dürfen. Die Jugendämter willigen häufig nicht in die Vermittlung an Ersatzeltern ein. Stattdessen gibt es wenig Skrupel, das elternlose Kind in ein Kinderheim zu überstellen. Dort herrschen Schichtdienst und Massenabfertigung. Es fehlt eine dauerhafte Bezugsperson, betroffene Heranwachsende flüchten sich in der Folge nicht selten in die Drogenabhängigkeit oder gar die Welt der Kriminalität.

Ich bin daher der Ansicht, dass Adoptionsgesetze zu lockern sind. Grundsätzlich sollten alleinstehende Männer oder Frauen ebenso adoptionsberechtigt sein wie gleichgeschlechtliche Paare. Ein liebevoller Adoptivvater, eine liebevolle Adoptivmutter und liebevolle schwule oder lesbische Paare können für ein Kind, das sonst im Heim landet, nur die bessere Option sein.  Jede Form der verantwortungsbewussten Elternschaft ist besser als ein Kinderheim oder gar wechselnde Pflegefamilien.

Und dennoch regt sich auch von wissenschaftlicher Seite her Widerstand, insbesondere gegen die Möglichkeit einer Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare. Vertreten wird zum Beispiel die These aus biologischer Sicht, dass Kinder insbesondere unter schwulen Adoptiveltern zu leiden hätten. Aufgrund des fehlenden Mutterinstinktes neigten Männer zu mangelnder Geduld und Gewaltbereitschaft. Es wurde sogar geäußert, die Neigung zu pädophilen Annäherungen an die eigenen Adoptivsöhne stelle eine nicht selten zu erwartende und für das Kindeswohl bedrohliche Gefahr dar.

Eine mir vorliegende grundlegende wissenschaftliche Publikation, die obige Thesen in der Tat untermauert, erscheint mir jedoch auf sehr wackeligem Fundament gebaut. Eine weitere ist mir nicht bekannt. Es handelt sich bei dem Fachartikel um eine reine Literaturrecherche, die in ihrem Diskussions-Teil selbst darauf hinweist, dass die Methoden der zugrunde liegenden Einzelarbeiten mitunter dubios sind. Das Paper eignet sich somit aus meiner Sicht nicht als Referenz für Behauptungen, die schwule Paare in den Generalverdacht der pädophilen Neigung stellen. Vielmehr ist die Publikation dazu prädestiniert, Homophobie zu schüren. Denn in der Tat ist die Unterstellung der pädophilen Neigung schwuler Männer nicht neu. Die rechtsextreme und kriminelle russische Gruppierung „Occupy Pedophilia“ lockt beispielsweise junge Homosexuelle mit Hilfe gefälschter Profile in einschlägigen Online-Netzwerken in die Falle, um sie dort zu erniedrigen und zu quälen. Ziel soll eine Umerziehung hin zur Hetero-„Normativität“ sein, da Homosexualität und Pädophilie dieselbe Personengruppe betreffe. So etwas möchte doch in Deutschland hoffentlich niemand haben!

Ich warne daher davor, unbegründete Hypothesen zu verbreiten, die Gewalt und Abneigung gegen Andersartigkeit fördern können. Tatsächlich ist mir keine einzige seriöse wissenschaftliche Arbeit bekannt, aus der sich ableiten ließe, dass Homo-Männer ihren eigenen Adoptivsöhnen erotisch nicht widerstehen könnten. Ich gehe zudem davon aus, dass Männer sehr wohl dazu befähigt sind, einen Schutzinstinkt gegenüber ihren Kindern aufzubauen. Erfolgreich allein erziehende Väter belegen dies aus meiner Sicht.

Es ist meiner Ansicht nach völlig inakzeptabel, unvorsichtige und nicht hinreichend begründbare Thesen zu formulieren, die Homo-Männer der Gefahr ausliefern, noch mehr diskriminiert zu werden als ohnehin schon.

Copyrights Stefan F. Wirth, Berlin/ Saarland November 2017

Eine absurde Bestrafung für den Tatbestand der Geschichtsverfälschung?

Im alltäglichen Leben muss grob zwischen zwei verschiedenen Formen von Thesen unterschieden werden: Die einen sind durch nachprüfbare Fakten begründet, die anderen durch Glauben. Die Existenz eines christlichen Gottes und der wundersame Niedergang des Heiligen Geistes über die Jünger Jesu Christi gehören dabei eindeutig zu Letzterem.

Nun ist in der deutschen Gesetzgebung ein Paragraph verankert, der die so genannte Volksverhetzung unter Strafe stellt. Wo jedoch beginnt jene strafbare Hetze? Die Grauzone ist groß. Überschritten wird sie ganz eindeutig durch die absurde Behauptung, die über den Religionsunterricht an Kinder weitergegeben wird, eine Jungfrau irgendwo im heutigen Israel habe vor rund 2020 Jahren in Form einer Jungfernzeugung ein Kind durch Gott empfangen. Dieses Kind sei schließlich im Erwachsenenalter zum Tode durch Kreuzigung verurteilt worden, hernach jedoch von den Toten auferstanden.

Die Lehre im Zusammenhang mit dieser fantasievollen Hokuspokus-Geschichte wird auch heute noch ungehindert an deutschen Schulen, Universitäten und kirchlichen Einrichtungen gelehrt. Opfer dieser Volksverhetzung sind vor allem Kinder, die aufgrund ihrer nicht vorhandenen Lebenserfahrung besonders leicht vom Wahrheitsgehalt eines Märchens überzeugt werden können. Und doch bestraft niemand die Verantwortlichen wegen des Vergehens der Volksverhetzung .

Märchen kann jeder fantasiebegabte Mensch leicht erfinden, durch klare Fakten gestützte Hypothesen aufzustellen, das hingegen erfordert besondere Erfahrung und ein adäquates Bildungsniveau.

Jeder könnte beispielsweise die frei erfundene Hypothese verbreiten, in Berliner Wäldern gäbe es keine Eichen. Niemand würde dieser Lüge jedoch besondere Beachtung schenken, denn alle kundigen Berliner können das Gegenteil leicht beweisen, in dem sie einfach die nächst beste Eiche durch geeignete Mittel dokumentieren.

Es unterscheidet allerdings die deutsche Gesetzgebung im Unterschied zur Biologie ganz klar zwischen Pflanze, Tier und Mensch. Wenn also Ursula Haverbeck (87) eine absurde Geschichte erfindet, die der törichten Leugnung der Existenz Berliner Eichen im Grunde sehr ähnlich ist, gehen die möglichen Konsequenzen ihres Aktivismus jedoch deutlich über diejenigen aus meinem Baum-Beispiel hinaus. Denn hier sind die Opfer der Falschbehauptung nicht Pflanzen, sondern reale Menschen. Es könnte nämlich Menschen geben, die Haverbecks Geschichten Glauben schenken, ohne nach den zugrunde liegenden Fakten überhaupt nur zu fragen. Im Falle der Holocaust-Leugnung durch Frau Haverbeck könnte es also geschehen, dass leichtgläubige Zuhörer und Leser ihrer Vorträge und Publikationen die Nicht-Existenz des Holocaust als wahre Tatsache missinterpretieren und somit einer ethnischen Volksgruppe, den Juden nämlich, konkretes Unrecht zufügen. Wäre nämlich der Holocaust in Zeiten des deutschen Nationalsozialismus kein historischer Fakt, hätte man zahllose Menschen zu Unrecht für ihre Beteiligung an diesem frei erfundenen Holocaust bestraft. Eine wichtige treibende Kraft der Holocaust-Verfahren waren jüdische Kläger und jüdische Zeitzeugen. Gemäß der Haverbeck’schen Thesen wären diese dann nicht Opfer und rechtmäßige Kläger, sondern menschenverachtende Täter.

Frau Haverbeck erklärt also unschuldige Menschen zu Verbrechern gegen die Menschlichkeit, was ihre frei erfundene Holocaust-Leugnung ganz grundsätzlich zu einem sehr folgenschweren Vergehen macht. Und dennoch ist Haverbeck’sches Gedankengut durchaus gut mit meinem Beispiel der Leugnung der Berliner Eichenbestände vergleichbar. Nämlich durch die leichte Widerlegbarkeit einer fantastischen Behauptung.  Hinsichtlich seiner schwerwiegenden Konsequenzen für heute lebende Menschen ist das Gedanken-Konstrukt Haverbecks allerdings eher den christlichen Wunder-Dichtungen ähnlich. Wer tatsächlich dem spirituellen Mumpitz Glauben schenkt, mit dessen Erfindung der Vatikan in Rom seit beinahe zweitausend Jahren befasst ist, der geht auch davon aus, dass Masturbation eine Sünde und gleichgeschlechtliche Liebe wider Gottes Willen sei oder dass die Frau dem Manne Untertan sein und jeder Andersgläubige in der Hölle schmoren müsse. Der religiöse Wahn kann nicht anders, als Unwissen, Unfriede, Misstrauen und Hass in der menschlichen Gemeinschaft zu schüren. Und doch hilft dagegen nicht, die Verantwortlichen ins Gefängnis zu schicken.

Stattdessen muss die Glaubensbereitschaft in der deutschen Gesellschaft durch eine bessere Bildung verringert werden. Bildung ist dabei zu definieren als durch Fakten begründete Erkenntnis. Es ist eine moderne Geisteshaltung in der Bevölkerung erforderlich, die nicht nach Glauben, sondern nach Wissen fragt. Seriöses Wissen kann sich immer nur auf nachprüfbare Argumente stützen.

Warum also Frau Haverbeck ins Gefängnis schicken, wo doch ihre Holocaust-Leugnung so leicht zu widerlegen ist wie die Existenz der Berliner Eichen aus meinem Beispiel für eine nicht belegbare und daher unseriöse Hypothese?

Statt mit fundierter Aufklärung auf ihre willkürlichen Thesen zu reagieren, verurteilt man Haverbeck aufgrund eines dogmatischen Gesetzes. Der Holocaust ist aber kein Dogma, sondern eine belegbare historische Tatsache. Dies der Bevölkerung immer wieder im Detail vorzuführen ist doch wesentlich hilfreicher, als ein mittelalterlicher Hexenprozess in moderner Zeit.

 

Copyrights Stefan F. Wirth, September 2016