Fall aus Rendsburg: Dürfen Schulen ihre Schüler zum Besuch von Kirchen nötigen?
Medienberichten zufolge hat das Amtsgericht Meldorf in Schleswig-Holstein die Eltern eines dreizehn-jährigen Jungen zu einem Bußgeld in Höhe von zwei mal 25 Euro wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Schulgesetz verurteilt. Der verhandelte Fall ereignete sich bereits in 2016: Aufgrund der Befürchtung einer religiösen Indoktrination hatten die Eltern ihrem Sohn die Teilnahme an einer Moschee-Besichtigung, die von der organisiert wurde, untersagt.
Gemäß den Einlassungen des väterlichen Anwalts sei der Besuch der Moschee als Religionsunterricht eingestuft worden, zu dessen Teilnahme keine Verpflichtung bestehe. Die Eltern seien jedoch Atheisten und befürchteten durch den Schulausflug eine religiöse Beeinflussung ihres Sohnes. Darüber hinaus kritisiere man allgemein einen „Umbau“ der Bundesrepublik in eine „multikulturelle Wertegesellschaft“.
Das Gericht folgte diesen Einschätzungen jedoch nicht. Werbung für den Islam habe es nicht gegeben, weswegen der Moschee-Besuch dem Schüler zumutbar gewesen sei. Das Gericht ließ jedoch die Möglichkeit einer Rechtsbeschwerde zu. Es berichteten unter anderem die Kieler Nachrichten.
Die Schule selbst legte dar, dass Religionsunterricht nur dann vorliege, wenn Religionen als „wahr“ dargestellt würden, dies sei aber hier nicht der Fall gewesen.
Spiritualität und Gottesglaube haben menschliche Kulturen seit jeher erheblich beeinflusst. Viele menschliche Errungenschaften stehen im engen Bezug zur Religiosität. Man denke in diesem Zusammenhang beispielsweise an die Architekturgeschichte, und das weltweit und keineswegs nur im europäischen Raum. Generell gilt: Wenn wir eine Kultur verstehen wollen, das betrifft auch längst vergangene Kulturen, ist das Verständnis des spirituellen Lebens von zentraler Bedeutung. Denn in den meisten Kulturen der Welt gibt und gab es keine Unterscheidung zwischen Weltlichkeit und Glaube.
Daher kann der Besuch auch eines aktiven Gotteshauses in unserer Zeit, welcher Religion auch immer zugehörig, eine Bereicherung sein, die das allgemeine Bildungsniveau erhöht. Ich beispielsweise besuche als religionsloser Wissenschaftler und Künstler gerne Kirchen, insbesondere alte und geschichtsträchtige Gebäude. Dabei beeindrucken mich nicht nur die Entwicklung architektonischer Errungenschaften, sondern natürlich auch die der bildenden Kunst. Zudem weisen Gotteshäuser häufig besondere akustische Eigenschaften auf, die jedes Konzert zu einem wahren Erlebnis werden lassen.
Und dennoch stellt sich die Frage, ob es Bürgern im Deutschland des 21. Jahrhunderts frei stehen sollte, ob sie eine Kirche betreten möchten oder nicht. Indoktrinieren aktive Gotteshäuser nun per se, oder tun sie das nicht? Jede aktive Kirche in moderner Zeit ist darauf aus, Gläubige an sich zu binden. Daher konfrontiert eine Kirche immer jeden Besucher mit Ansätzen der Beeinflussung, also der Indoktrination.
Anders als in fast allen vergangenen und der Mehrheit moderner Kulturen sind im modernen Deutschland Glaube und Weltlichkeit strikt voneinander getrennt, auch wenn ich mir nicht sicher bin, ob dies der Kanzlerin bekannt ist. Es ist daher aus meiner Sicht nicht zu vertreten, dass Menschen gegen ihren Willen zum Kirchgang verpflichtet werden. Ein Bildungsdefizit hierdurch ist heutzutage längst nicht mehr gegeben. Die digitale Revolution macht es leicht möglich, Aspekte kirchlicher Kunst oder Architektur auch virtuell in hinreichender Qualität erleben zu können. Daher ist mir die hier vorliegende gerichtliche Entscheidung zur Gänze nicht nachvollziehbar.
Die Welt und unser Bildungsniveau leiden derzeit unter einer ganz neuartigen Welle religiösen Wahns. Der fanatische Islamismus mag eine Ausprägung davon sein, die verschiedenen Facetten ursprünglich christlicher Schöpfungsmythen sind jedoch mit Sicherheit eine andere, und zwar eine nicht unbedingt minder bedrohliche. Vorwiegend aus den USA kommend stellen Kreationismus und Intelligent Design Wissen und Erkenntnisse aus den seriösen Wissenschaften der letzten zweihundert Jahre in Frage. Gläubigen wird so geschickt die Befähigung zur selbstständigen Hinterfragung von Sachverhalten des täglichen Lebens genommen. Das macht Menschen zwar leichter kontrollierbar, der Fortschritt der wissenschaftlichen Forschung jedoch wird erheblich beeinträchtigt.
Dabei müssen spirituelle Glaubensdogmen in heutiger Zeit keineswegs deutlich sichtbar das Etikett einer Religionsgemeinschaft tragen. Ein Beispiel hierfür sind bestimmte Denkansätze des Gender-Mainstreamings, die unter anderem den genetisch und hormonell determinierten Geschlechtsdimorphismus beim Menschen bestreiten. Es handelt sich um Pseudo-Naturwissenschaften, basierend auf Glaubensentwürfen, die derzeit in Deutschland zum Nachteil der echten Naturwissenschaften mit erheblichen Forschungsgeldern ausgestattet werden.
Es ist besonders vor diesem Hintergrund hervorzuheben, dass die Aufgabe unserer Schulen vor allem darin besteht, Wissen und nicht Glauben zu vermitteln, um beispielsweise seriösen wissenschaftlichen Nachwuchs heranzuziehen. Doch diesem Bildungsauftrag kommen deutsche Schulen bereits seit Jahren nicht mehr hinreichend nach. Es hapert bei jungen Studenten mitunter ganz erheblich an jeder grundlegenden Allgemeinbildung, wovon ich mich als universitärer Dozent immer wieder überzeugen konnte.
Gerade in diesem Zusammenhang erscheint mir der hier verhandelte Fall als lächerliche Farce, die aus meiner Sicht die Seriosität deutscher Schulen an sich in Frage stellt.
Das soll allerdings nicht bedeuten, dass ich den Ausführungen der väterlichen Seite bei Gericht folgen möchte, denen zufolge Deutschland sich im Umbau hin zu einer multikulturellen Wertegesellschaft befinde. Als seien multikulturelle, also durch verschiedene Ethnien geprägte Gesellschaften etwas Besonderes. Ohne die permanente Vermischung von Populationen hätte nämlich der moderne Mensch die letzten 300 000 Jahre aufgrund der Notwendigkeit genetischer Vielfalt nicht überleben können.
Berlin, Juli 2018
Copyrights Stefan F. Wirth