Mein Plädoyer gegen die Todesstrafe
Der US-Bundesstaat Utah erregt erneut Aufmerksamkeit im Zusammenhang mit einem Todesurteil. Ein Gericht hat befunden, dass die neuerliche Durchführung der Giftinjektion an einem verurteilten Mörder nicht gegen das Gesetz verstoße, demzufolge ein Straftäter für dasselbe Vergehen nicht zweimal bestraft werden dürfe.
Eine Umsetzung des Todesurteils musste nämlich 2009 abgebrochen werden, nachdem es den Ärzten nicht gelungen war, geeignete Blutgefäße zum Ansetzen der Injektionsnadel zu finden. Einer erneuten Umsetzung der Strafe stehe nun jedoch nichts mehr im Wege, da im Jahre 2009 ja zu keinem Zeitpunkt Gift injiziert worden sei. Eine Bestrafung habe daher zu jenem Zeitpunkt gar nicht stattgefunden.
Als humanistisch gebildetem Europäer erscheinen mir solche „juristischen“ Geplänkel in den USA als höchst bizarr. Ich halte, wie allgemein zahlreiche moderne Zivilisationen auch, die Todesstrafe in der westlichen Welt für einen barbarischen Akt gegen die Menschlichkeit.
Es ist ein Akt, der dazu dient, Rache für die kapitale Straftat, die ein Mensch begangen hat, auszuüben, im Namen des Opferkreises und auch im Namen der Staatsgewalt. Die tatsächliche Motivation geht dabei noch weit über die Befriedigung dieser Bedürfnisse hinaus. Das Anhängsel „Strafe“ ist daher lediglich ein inhaltsleeres Füllwort.
Die Todesstrafe hat eine lange Geschichte, die bereits in frühzeitlichen Kulturen beginnt. Die Faszination des gesellschaftlich begangenen Mordens war damals wie heute dieselbe: Machthaber und Voyeure ergötzten sich an einem Tabubruch, zu dem der Mensch aufgrund seiner willentlichen Selbstbestimmung ab einem gewissen Zeitpunkt der Evolution seines Gehirns in der Lage war. Ein Urinstinkt, nämlich die angeborene Hemmung, einen Artgenossen zu töten, konnte nun bewusst unterdrückt werden. Das Ergebnis diente seit jeher nicht nur einer absoluten Machtdemonstration, die Untergebene einschüchtern sollte, sondern erfüllte auch stets erotische Gelüste.
Denn legale Tötungen gingen schon immer einher mit einer erniedrigenden Zur-Schau-Stellung des Delinquenten, und zwar vor den Augen einer möglichst großen Öffentlichkeit. Die totale Erniedrigung eines Artgenossen als ein Phänomen, das im Alltag unter normalen Umständen nicht öffentlich stattfinden durfte, da ein fruchtbares soziales Miteinander dadurch behindert wurde, findet und fand nur im Rahmen der privaten Erotik eine regelmäßige Umsetzung. Der Mensch ist daher darauf geprägt, Erniedrigung mit Erotik in Verbindung zu bringen.
In frühzeitlichen menschlichen Kulturen waren solche Schauveranstaltungen zumeist offizieller Ausdruck einer Spiritualität. So wurden Delinquenten in der Regel Göttern geopfert. In damaligen Zeiten konnten die Vorzüge solcher Opferungen gut kommuniziert werden, war doch alles zu erhoffende Wohlergehen einer Gesellschaft ausschließlich Ausdruck gut gestimmter Götter.
Doch bereits in der Antike verstand man es, die Aspekte Genuss und erotische Befriedigung ganz offiziell mit öffentlichen Exekutionen in Verbindung zu bringen. So wurden die Opfer in den römischen Schauarenen in der Regel entkleidet und in Form besonders grausamer Inszenierungen vor ekstatisch geifernder Zuschauerschar dem Tode zugeführt.
Spätestens von da an blieb die legale öffentliche Tötung von Menschen bis heute in der westlichen Welt entkoppelt von spirituellem Rausch, der sowohl Tätern wie auch Opfern in urtümlichen Gesellschaften noch eine gewisse Eintracht verlieh.
Zwar steht gerade das düstere Mittelalter für viele Menschen häufig im Zusammenhang mit religiös motivierten Massentötungen im Namen Jesu Christi. Doch die Geschichte der katholischen Kirche offenbart bis heute, dass es sich bei den vermeintlich christlichen Orden und ihren Würdenträgern, die viele Morde an ihren Bevölkerungen beauftragt haben, spätestens seit dem Mittelalter vorwiegend um elitäre (homo-) erotische Gruppierungen handelte.
Hinrichtung und Folter waren daher wie schon in der römischen Antike auch zu jenen Zeiten nichts anderes als Ausdruck eines ganz besonderen erotischen Thrills, der umso erfolgreicher befriedigt werden konnte, je grausamer und erniedrigender die öffentliche Strafe ausfiel.
Die Geschichte der Todesstrafe in der westlichen Welt geht seit Jahrhunderten einher mit der Befriedigung niederer erotisch-sadistischer Gelüste.
Daher haben moderne westliche Gesellschaften dieses Töten längst abgeschafft, weil die Todesstrafe selbst ein Verbrechen darstellt, ein aus Lust begangenes Verbrechen. Ein Verbrechen, das in einer echten Rechtsstaatlichkeit keinen Platz hat. Straftäter verdienen in einem gerechten Staat dasselbe Recht auf körperliche Unversehrtheit wie ihre Opfer.
In modernen westlichen Gesellschaften gehört die Befriedigung niederer Triebe daher in die Schlafzimmer, die Sexbars und SM-Clubs der großen Städte, jedoch nicht in die öffentliche Rechtsprechung.
Konsequenter Weise muss man jenen Staaten der USA, die noch immer prinzipiell durchaus in antiker Manier die Todesstrafe praktizieren, den Rang einer modernen westlichen Zivilisation in Abrede stellen.