biologe

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Tag: Wissenschaft

New Year 2023, a further step into our future

It is important to follow the progress of time, to constantly develop further and to remain curious and emotional. At least, that's my idea of basic happiness in life.

Basically, there is no need for a specific point in time like New Year's Eve to decide on a bigger step forward, on new ideas, new projects and the processing of all the older ones, while also leaving enough space for an own experiencing of humanity, empathy and commitment.

But the beginning of the year, with its solemn tradition and thanks to the blaring staccato and howl of the firecrackers and bangers, almost forcefully calls us to wonder what we will experience in the new year. I am happy to indulge in this kind of thoughtfulness that is somehow predetermined. It seems to help to additionally making use of this specific moment, once a year at the same time, in winter, at night, in the dark. A repeating and somehow well known environment offers more space for free and productive new thoughts.

Life is not a passive current, it can be shaped. I never want to stop learning, discovering, getting excited by the phenomena of nature, the world, the idea of a bright future and being inspired in my work. I see the future as an experience that I can only successfully go through based on what I learned from each of all the many days of my so far life.

In my sense, I can only experience the future through steady personal progress based on the progress of my past. Also in the new year I have the need to recognize, to feel, to participate, to discover, to observe, to experiment and to communicate. I don't want to get tired, my strength will continue to flow out of myself to a large extent. I will be awake, want to be productive, want to be there as the future gradually becomes the present in 2023. And I will and want to help shape this emerging present like a single powerful ant worker in its ant nest with my strength, with my individual contributions.

I wish everyone a prosperous and peaceful New Year 2023.

© Stefan F Wirth, 1 January 2023

Fall aus Rendsburg: Dürfen Schulen ihre Schüler zum Besuch von Kirchen nötigen?

Medienberichten zufolge hat das Amtsgericht Meldorf in Schleswig-Holstein die Eltern eines dreizehn-jährigen Jungen zu einem Bußgeld in Höhe von zwei mal 25 Euro wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Schulgesetz verurteilt. Der verhandelte Fall ereignete sich bereits in 2016: Aufgrund der Befürchtung einer religiösen Indoktrination hatten die Eltern ihrem Sohn die Teilnahme an einer Moschee-Besichtigung, die von der organisiert wurde, untersagt.

Gemäß den Einlassungen des väterlichen Anwalts sei der Besuch der Moschee als Religionsunterricht eingestuft worden, zu dessen Teilnahme keine Verpflichtung bestehe. Die Eltern seien jedoch Atheisten und befürchteten durch den Schulausflug eine religiöse Beeinflussung ihres Sohnes. Darüber hinaus kritisiere man allgemein einen „Umbau“ der Bundesrepublik in eine „multikulturelle Wertegesellschaft“.

Das Gericht folgte diesen Einschätzungen jedoch nicht. Werbung für den Islam habe es nicht gegeben, weswegen der Moschee-Besuch dem Schüler zumutbar gewesen sei. Das Gericht ließ jedoch die Möglichkeit einer Rechtsbeschwerde zu. Es berichteten unter anderem die Kieler Nachrichten.

Die Schule selbst legte dar, dass Religionsunterricht nur dann vorliege, wenn Religionen als „wahr“ dargestellt würden, dies sei aber hier nicht der Fall gewesen.

Spiritualität und Gottesglaube haben menschliche Kulturen seit jeher erheblich beeinflusst. Viele menschliche Errungenschaften stehen im engen Bezug zur Religiosität. Man denke in diesem Zusammenhang beispielsweise an die Architekturgeschichte, und das weltweit und keineswegs nur im europäischen Raum. Generell gilt: Wenn wir eine Kultur verstehen wollen, das betrifft auch längst vergangene Kulturen, ist das Verständnis des spirituellen Lebens von zentraler Bedeutung. Denn in den meisten Kulturen der Welt gibt und gab es keine Unterscheidung zwischen Weltlichkeit und Glaube.

Daher kann der Besuch auch eines aktiven Gotteshauses in unserer Zeit, welcher Religion auch immer zugehörig, eine Bereicherung sein, die das allgemeine Bildungsniveau erhöht. Ich beispielsweise besuche als religionsloser Wissenschaftler und Künstler gerne Kirchen, insbesondere alte und geschichtsträchtige Gebäude. Dabei beeindrucken mich nicht nur die Entwicklung architektonischer Errungenschaften, sondern natürlich auch die der bildenden Kunst. Zudem weisen Gotteshäuser häufig besondere akustische Eigenschaften auf, die jedes Konzert zu einem wahren Erlebnis werden lassen.

Und dennoch stellt sich die Frage, ob es Bürgern im Deutschland des 21. Jahrhunderts frei stehen sollte, ob sie eine Kirche betreten möchten oder nicht. Indoktrinieren aktive Gotteshäuser nun per se, oder tun sie das nicht? Jede aktive Kirche in moderner Zeit ist darauf aus, Gläubige an sich zu binden. Daher konfrontiert eine Kirche immer jeden Besucher mit Ansätzen der Beeinflussung, also der Indoktrination.

Anders als in fast allen vergangenen und der Mehrheit moderner Kulturen sind im modernen Deutschland Glaube und Weltlichkeit strikt voneinander getrennt, auch wenn ich mir nicht sicher bin, ob dies der Kanzlerin bekannt ist. Es ist daher aus meiner Sicht nicht zu vertreten, dass Menschen gegen ihren Willen zum Kirchgang verpflichtet werden. Ein Bildungsdefizit hierdurch ist heutzutage längst nicht mehr gegeben. Die digitale Revolution macht es leicht möglich, Aspekte kirchlicher Kunst oder Architektur auch virtuell in hinreichender Qualität erleben zu können. Daher ist mir die hier vorliegende gerichtliche Entscheidung zur Gänze nicht nachvollziehbar.

Die Welt und unser Bildungsniveau leiden derzeit unter einer ganz neuartigen Welle religiösen Wahns. Der fanatische Islamismus mag eine Ausprägung davon sein, die verschiedenen Facetten ursprünglich christlicher Schöpfungsmythen sind jedoch mit Sicherheit eine andere, und zwar eine nicht unbedingt minder bedrohliche. Vorwiegend aus den USA kommend stellen Kreationismus und Intelligent Design Wissen und Erkenntnisse aus den seriösen Wissenschaften der letzten zweihundert Jahre in Frage. Gläubigen wird so geschickt die Befähigung zur selbstständigen Hinterfragung von Sachverhalten des täglichen Lebens genommen. Das macht Menschen zwar leichter kontrollierbar, der Fortschritt der wissenschaftlichen Forschung jedoch wird erheblich beeinträchtigt.

Dabei müssen spirituelle Glaubensdogmen in heutiger Zeit keineswegs deutlich sichtbar das Etikett einer Religionsgemeinschaft tragen. Ein Beispiel hierfür sind bestimmte Denkansätze des Gender-Mainstreamings, die unter anderem den genetisch und hormonell determinierten Geschlechtsdimorphismus beim Menschen bestreiten. Es handelt sich um Pseudo-Naturwissenschaften, basierend auf Glaubensentwürfen, die derzeit in Deutschland zum Nachteil der echten Naturwissenschaften mit erheblichen Forschungsgeldern ausgestattet werden.

Es ist besonders vor diesem Hintergrund hervorzuheben, dass die Aufgabe unserer Schulen vor allem darin besteht, Wissen und nicht Glauben zu vermitteln, um beispielsweise seriösen wissenschaftlichen Nachwuchs heranzuziehen. Doch diesem Bildungsauftrag kommen deutsche Schulen bereits seit Jahren nicht mehr hinreichend nach. Es hapert bei jungen Studenten mitunter ganz erheblich an jeder grundlegenden Allgemeinbildung, wovon ich mich als universitärer Dozent immer wieder überzeugen konnte.

Gerade in diesem Zusammenhang erscheint mir der hier verhandelte Fall als lächerliche Farce, die aus meiner Sicht die Seriosität deutscher Schulen an sich in Frage stellt.

Das soll allerdings nicht bedeuten, dass ich den Ausführungen der väterlichen Seite bei Gericht folgen möchte, denen zufolge Deutschland sich im Umbau hin zu einer multikulturellen Wertegesellschaft befinde. Als seien multikulturelle, also durch verschiedene Ethnien geprägte Gesellschaften etwas Besonderes. Ohne die permanente Vermischung von Populationen hätte nämlich der moderne Mensch die letzten 300 000 Jahre aufgrund der Notwendigkeit genetischer Vielfalt nicht überleben können.

Berlin, Juli 2018

Copyrights Stefan F. Wirth

 

 

 

Warum das Fälschen einer Doktorarbeit kein Kavaliersdelikt ist

Der Regisseur Robert Zemeckis hat uns das Jahr 2015 in seiner Zukunftsvision „Zurück in die Zukunft“ aus dem Jahre 1989 als ein Zeitalter der fliegenden Autos präsentiert. Blanke Fantasie, die sich so schnell nicht erfüllen wird. Und doch beweist der Filmemacher in seiner Komödie intelligente Weitsicht und sieht den Flachbildschirmfernseher im Kinoleinwandformat ebenso zutreffend voraus wie das 3D-Kino, Computerspiele ohne Konsole oder die Multimedia-Brille, wie sie beispielsweise Google entwickelt hat. Doch eines konnte man sich offenbar damals nicht vorstellen: die Möglichkeiten des Internets!

Die Hollywood-Produktion ging stattdessen davon aus, dass Fax-Geräte an Bedeutung zunehmen würden. Und so sieht man in einer Szene, wie via Fax solche Kurzmitteilungen ankommen, wie wir sie heute via Facebook oder Whatsapp versenden würden.

Die Möglichkeiten und auch Gefahren großer öffentlich zugänglicher Internet-Datenbanken im 21. Jahrhundert konnte sich mancher in den 1980er Jahren noch nicht vorstellen.

So ganz offensichtlich auch nicht die späteren Politiker Annette Schavan (CDU) und Margarita Mathiopoulos (FDP). Sie hatten in jener Zeit noch allen Grund zu der Annahme, dass ihre gefälschten Doktorarbeiten schnell und unauffällig in einem schwarzen Loch ewigen Vergessens verschwinden würden. Übrig bleiben sollte nur eines: der Doktortitel mit all seinen positiven Eigenschaften, die er der Trägerin unterstellt.

Auf ein deutlich glatteres Eis hingegen wagten sich jene Fälscher aus den Reihen prominenter Politiker, die nach 2000 noch hofften, ihre späteren Ämter würden ihr damaliges gesetzeswidriges Gemauschel so sehr überschatten, dass ihnen keine Gefahr drohe. Schließlich haben sich die künftigen Möglichkeiten des Internets in jenen Zeiten bereits deutlich erahnen lassen.

Die Hoffnung, nicht entdeckt zu werden, war jedoch eine Fehleinschätzung! Denn seit 2011 gibt es das „VroniPlag“ und ähnliche Internetseiten, die sich auf die Entlarvung gefälschter wissenschaftlicher Arbeiten in Deutschland spezialisiert haben. Ein besonderes Augenmerk gilt und galt dabei natürlich jenen Promovierten, die in hohen Ämtern und Würden eine besondere Vorbildfunktion darzustellen haben. Dank VroniPlag und Co. mussten inzwischen schon einige bekannte Persönlichkeiten der deutschen Politik die Aberkennung ihrer Doktorgrade hinnehmen, meist einhergehend mit einer beachtlichen Medienaufmerksamkeit und dem Verlust ihrer politischen Ämter.

Zwar berichtete auch die populäre Presse ausführlich und zumeist aus kritischer Perspektive heraus. Doch immer wieder wurden Stimmen laut, die in einer gefälschten Doktorarbeit ein Kavaliersdelikt wahrnehmen, das kaum der Rede wert sei. Viele Nicht-Akademiker sind offenbar der Ansicht, dass manchen Persönlichkeiten die Dekoration mit einem Doktortitel per se zustehe, anderen eben nicht. Dass dieser akademische Grad Ausdruck einer erheblichen Lebensleistung ist, scheint vielen deutschen Normalbürgern nicht klar zu sein.

Doch selbst manch ein promovierter Akademiker hält den Medien-Hype um Plagiate in Dissertationen einschließlich der beruflichen Konsequenzen für die Entlarvten für übertrieben. Denn immer wieder werden gerade aus diesen Reihen Meinungen geäußert, die darauf beharren, dass man trennen müsse zwischen damaligem akademischem Fehlverhalten und den Leistungen im heutigen beruflichen Umfeld. Ein wohlwollender und oft auch akademisch differenziert daherkommender Ansatz, der mir dennoch überhaupt gar nicht einleuchten kann.

Zunächst muss einmal klar gestellt werden, was eine Dissertation oder Doktorarbeit überhaupt ist. Was unterscheidet ein solches Werk von einer gewöhnlichen Semesterarbeit oder gar einer Diplom-, Magister-, Bachelor- oder Masterarbeit?

Erst die Dissertation ist eine vollwertige wissenschaftliche Leistung. Denn neben der korrekten wissenschaftlichen Arbeitsweise ist auch die Veröffentlichung der Doktorarbeit Pflicht und somit integraler Bestandteil des Promotionsverfahrens. Nur solche wissenschaftlichen Ergebnisse sind dabei  auch von wissenschaftlicher Relevanz, die publiziert und so einem Fachpublikum zugänglich gemacht worden sind.

Zwar besteht natürlich jedem ehrgeizigen Akademiker auch die Möglichkeit, schon frühere Leistungen wie eine Bachelor- oder Masterarbeit zu publizieren, das geschieht dann jedoch auf rein freiwilliger Basis.

Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass beispielsweise eine Bachelorarbeit eine kleine wissenschaftliche Abhandlung sein kann, die den Rang der Publikationswürdigkeit jedoch noch nicht erreicht haben muss. Viele solcher Arbeiten liefern eher erste Grundlagenkenntnisse, um dann darauf aufbauend ein umfassenderes wissenschaftliches Projekt, zum Beispiel eine Dissertation, zu beginnen.

Anders verhält es sich eben mit der Promotionsarbeit, die so umfassend und tief gehend zu sein hat, dass sie sich einer Publikation als würdig erweist.  Ernst zu nehmende wissenschaftliche Beiträge schüttelt jedoch niemand mal eben so im Vorbeigehen aus dem Ärmel. Stattdessen erfordert wissenschaftliches Arbeiten bestimmte Fähigkeiten, die im Vorfeld zu erwerben sind. Manch einer gelangt jedoch niemals zur Qualifikation, um eine Doktorarbeit oder ähnliche Leistungen abschließen zu können. Diejenigen sind natürlich dann daher auch nicht in der Lage, die entsprechenden Lorbeeren zu ernten.

Wer hingegen eine Dissertation erfolgreich beenden konnte, erhält hierfür als Auszeichnung zurecht einen akademischen Titel. Es ist in Deutschland der einzige akademische Titel, der als Namenszusatz im Personalausweis oder Reisepass aufgeführt werden darf.

Hat jedoch jemand eine Doktorarbeit auf unlautere Art und Weise beendet, obwohl er über die dafür notwendigen akademischen Fähigkeiten gar nicht verfügt, trägt er den Titel natürlich zu Unrecht. Abgesehen von kriminellen Aktivitäten, wie beispielsweise dem Verstoß gegen Urheberrechte und allgemein betrügerischem Vorgehen, muss in diesen Fällen zudem die Titel-Anmaßung gerügt werden. Und das unabhängig davon, ob der Betroffene im Anschluss an seine Dissertation eine weitere wissenschaftliche Karriere geplant hatte oder nicht.

Welche Fähigkeiten benötigt der Doktorand denn überhaupt? Er muss Ausdauer beweisen, zielstrebig arbeiten, in der Lage sein, etwas nicht nur zu beginnen, sondern auch zu Ende zu bringen. Er muss mit Begeisterung aus eigenem Antrieb arbeiten können und darf nicht strikt nach definierten Arbeitszeiten fragen. Der Doktorand arbeitet am Tage und in der Nacht, am Wochenende und an Feiertagen, wenn dies für sein Projekt gerade erforderlich ist. Er ist befähigt zur Kooperation mit Wissenschaftlern oder anderen Doktoranden, weiß, wie man recherchiert, zitiert und wissenschaftliche Ergebnisse präsentiert. Ein künftiger Promovierter hat dazu imstande zu sein, die Eigenschaften Fleiß, Talent, Disziplin, Zielstrebigkeit und Kompetenz miteinander zu vereinen.

Wer diese Eigenschaften jedoch nicht aufbringen kann, verwirkt somit auch das Recht, jemals einen Doktortitel zu tragen. Das sollte doch auch jedem Nicht-Akademiker einleuchten können. Oder etwa nicht?

Doch warum wünscht nun jemand, der zur Promotion nicht taugt, den Titel dennoch zu ergattern? Die Antwort liegt auf der Hand: der Doktortitel kann unter bestimmten Umständen ein ausgesprochener Türöffner sein. Kann insbesondere den Zugang zu allgemein nicht notwendiger Weise akademischen Berufsfeldern erheblich erleichtern. Das scheint insbesondere in der Politik regelmäßige Anwendung zu finden. Wer ein hohes Amt möchte, muss beweisen, mehr zu können als die Mitbewerber. Was eignet sich denn hierzu besser als ein Doktortitel. Ist der doch ein klarer Beleg dafür, dass sein Träger über die weiter oben ausgeführten Fähigkeiten nachweislich verfügt.

Fälscher beschaffen sich also zudem einen Vorteil in Bewerbungsverfahren, einen unberechtigten Vorteil. Dies stellt aus meiner Sicht bereits hinreichend die Verbindung zwischen akademischem Fehlverhalten und der neuen Tätigkeit im Anschluss an den akademischen Werdegang her.

Doch damit nicht genug. Gerne bemühe ich auch die Kriminalstatistik. Diese sagt uns etwas aus über die Wahrscheinlichkeit einer Rückfälligkeit von Verbrechern. So haben Wissenschaftler aus Göttingen im Jahre 2014 analysiert, dass insgesamt 34 Prozent aller untersuchten Straftäter wieder rückfällig geworden sind. Im Falle von Raubdelikten ist die Prognose sogar noch schlechter, denn von der analysierten Personengruppe haben 50 % das rekapituliert, wofür sie einst bestraft worden sind. Im Grunde sind Plagiate in wissenschaftlichen Arbeiten mit Raubdelikten durchaus vergleichbar, so meine Einschätzung. Daher ist aus meiner Sicht unbedingt davon auszugehen, dass die Fälscher von Doktorarbeiten auch in ihren Tätigkeiten danach nicht von unmoralischem Handeln und gesetzeswidrigem Vorgehen lassen können.

Politiker mit nachweislich vorsätzlich erschummelten Doktortiteln sind meiner Ansicht nach in der Konsequenz umgehend von ihren Ämtern zu entbinden. Denn Deutschland benötigt in seiner Regierung weder Verbrecher noch potentielle Verbrecher.

Nun sieht man den Mitgliedern der aktuellen Regierung nicht auf den ersten Blick an, dass aus ihren Reihen die meisten Doktorarbeit-Vergehen zu verzeichnen sind. Doch wer auch als Politiker fälscht, tut dies ja gerade im Geheimen, will natürlich mit allen Mitteln nicht publikumswirksam durch seine Zweifelhaftigkeit in Erscheinung treten. Daher kann die Öffentlichkeit nur vermuten, inwieweit die einstigen Täter auch in ihren neuen Ämtern den rechten Weg verlassen haben oder nicht. Ich als Wissenschaftler denke stets nach dem Prinzip der sparsamsten Erklärung. Der zufolge ist zu erwarten, dass die Fälscher von Dissertationen auch als Politiker mehrheitlich keine Skrupel kennen, zum eigenen Vorteil vom rechten Weg abzuweichen.

Zumindest darf hinzugefügt werden, dass noch keiner (modernen) Regierung zuvor so explizit Manipulationen der Arbeitslosenstatistiken nachgewiesen wurden. Auch die politische Kontrolle der vorgeblich freien Medien wird zunehmend aufgedeckt. Namhafte Nachrichtensendungen werden dabei erwischt, bewusst falsches Bildmaterial in aktuellen Zusammenhängen zu präsentieren.

Für wie verdorben darf man die aktuelle Regierung in Deutschland denn überhaupt halten? Diese komplexe Frage will ich hier nicht pauschal beantworten.

Zumindest steht fest, dass seit 2011 acht führenden Politikern zurecht die Doktorwürde aberkannt wurde. Ein weiterer Politiker, Andreas Scheuer, wurde dabei ertappt, sich mit einem Schmalspur-Doktortitel aus dem Ausland zu profilieren, der in Deutschland nur in den Bundesländern Berlin und Bayern geführt werden darf.

Von diesen 9 Politikern, die sich des Missbrauchs eines Doktortitels schuldig gemacht haben, sind drei der CSU, einer der CDU, vier der FDP und einer der SPD zugehörig. Ein aktuelles Verfahren zur Aberkennung des akademischen Grades läuft zudem gerade gegen Ursula Gertrud von der Leyen (CDU).

Man kommt also nicht umhin herauszustellen, dass Politiker linker Parteien ihre Doktortitel offenbar zurecht erworben haben, während in den Zwillingsparteien CDU und CSU sowie in deren Lieblings-Koalitionspartner FDP der durch Betrug erschlichene Doktorgrad offenbar Methode hat.

Das ist nicht nur aus bereits genannten Gründen Anlass für berechtigte höchste Kritik an den entsprechenden Personen. Auffällig ist zudem, dass häufig in Disziplinen promoviert wurde, die vergleichsweise niedrige Ansprüche an eine ordentliche Doktorarbeit stellen. Hierzu gehören die Fächer Jura, Medizin und Sozialwissenschaften.

Diese verteilen sich wie folgt auf die Politiker, deren Doktortitel bereits aberkannt wurden, bzw. deren Aberkennungsverfahren noch läuft: zwei mal Jura, zwei mal Sozialwissenschaften und einmal Medizin.

Nun hat man also in Deutschland extra Schmalspur-Doktorgrade aus dem Boden gestampft, um es Karrieristen zu ermöglichen, ihren Titel mit minimalem Aufwand legal erlangen zu können. Und trotzdem wussten sich die betroffenen späteren führenden Politiker nicht anders zu helfen, als auch unter niedrigen Anforderungen Plagiate anstelle eigener Leistung einzureichen und zu veröffentlichen. Dies wiegt aus meiner Sicht besonders schwer, beweist es doch nicht nur die fehlende moralische Integrität der betreffenden Persönlichkeiten, sondern auch ihre offensichtliche Unfähigkeit zum selbstständigen Denken und seriösen Arbeiten.

Was Deutschland braucht, sind souveräne Politiker, gerne ohne je eine Doktorarbeit verfasst zu haben. Oder solche, die zusätzlich zur allgemeinen Souveränität auch noch einen fleißig verdienten Doktorgrad vorweisen können. Und die können offenkundig nur im linken politischen Segment angetroffen werden.

Manchmal gibt es sogar eine Diskrepanz zwischen juristischer Korrektheit und moralischer Verwerflichkeit. So hat Frau von der Leyen ihren Lebenslauf nebst Doktortitel auch dadurch beschönigt, Stationen an der kalifornischen Elite-Universität Stanford absolviert zu haben.

Die zunächst hierüber entrüstete Elite-Einrichtung, die ihren Namen missbraucht wähnte, musste inzwischen aus juristischen Gründen einlenken. Schließlich seien unter bestimmten Gründen universitäre Aufenthalte denkbar, die im Nachhinein nicht mehr überprüft werden können.

Doch nicht nur aus moralischer, sondern auch aus wissenschaftlicher Sicht ist die Sachlage eindeutig: Wer weder einen Schein noch die Teilhaberschaft an einer wissenschaftlichen Publikation (Co-Autorenschaft oder Benennung in den Danksagungen) vorzeigen kann, die durch Mitglieder dieser Einrichtung veröffentlicht wurde, schmückt sich zu Unrecht mit seinem Aufenthalt an einer ehrenwerten Universität. Wenn Frau von der Leyen nichts dergleichen geleistet hat, ist es aus akademischer Sicht als verwerflich zu beurteilen, Stationen in Stanford im Lebenslauf aufzuführen.

Namhafte Politiker der aktuellen Regierungsparteien haben sich im Sinne dieses Artikels schuldig gemacht, schuldig auch denjenigen gegenüber, die ihre Doktorarbeiten durch Fleiß, Kompetenz und Disziplin, sogar meist mit Begeisterung für das Thema, beendet haben.

Schuldig gemacht haben sie sich aber auch denjenigen gegenüber, die sich keiner Prominenz erfreuen, aber dennoch ihre Arbeiten gefälscht haben. Denn die werden zusätzlich häufig strafrechtlich belangt, was ich hiermit auch für nachweislich schuldige Spitzenpolitiker fordere.

Quellen: u.a. http://de.vroniplag.wikia.com

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